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Wir möchten unsere Kunden gern darauf aufmerksam machen, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich gelten machen können.
Gemäß § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz können sich Gartengestaltungskosten, sowie Gartenpflegearbeiten steuerlich abzugsfähig auswirken.
Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater hierauf an.
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