Have any questions?
+44 1234 567 890

Wir möchten unsere Kunden gern darauf aufmerksam machen, dass Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich gelten machen können.
Gemäß § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz können sich Gartengestaltungskosten, sowie Gartenpflegearbeiten steuerlich abzugsfähig auswirken.
Bitte sprechen Sie Ihren Steuerberater hierauf an.
Sie haben Fragen, Wünsche oder Anregungen? Dann hören wir Ihnen gerne zu. Schreiben Sie uns eine Mail, rufen Sie uns an oder besuchen Sie uns persönlich in Drensteinfurt. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Familie Wilmers und das gesamte Team